Der Schutz der Spielenden in der Westschweiz
Das Angebot der Spiele hat sich stark verändert in den letzten zehn Jahren. In einer Volkabstimmung wurde die Eröffnung von Casinos in der Schweiz erlaubt. Die ersten Konzessionen wurden 2001 erteilt und heute hat die Schweiz eine der höchsten Casino-Dichten der Welt. Die Geldsummen, welche die Spielenden verlieren (Brutto-Spielerträge*) sind in diesen zehn Jahren steil angestiegen, wie die untenstehende Grafik zeigt.

* DIE BRUTTO-SPIELERTRÄGE (BSE) ENTSPRECHEN DEN EINSÄTZEN ABZÜGLICH DER AUSBEZAHLTEN GEWINNE.
Angesichts dieser Entwicklung wurden auch die Anstrengungen zur Reduktion der Probleme mit dem Spielen verstärkt:
1. Kantonale Politik und Massnahmen
2. Westschweizer Programm zur Bekämpfung der Spielsucht
3. Verantwortungsvolles Spielen – Loterie Romande
4. Spielbankengesetz
1. Kantonale Politik und Massnahmen
Die 2006 ratifizierte « Interkantonale Konvention über die Lotterien und Wetten » sieht die Erhebung einer Steuerabgabe von 0,5 % des Brutto-Spielertrags (BSE) der Lotterien für die Bekämpfung der Spielsucht vor. Dieses Geld erlaubt den Kantonen, wirksame Massnahmen zu entwickeln. Die Kantone haben spezifische Angebote geschaffen, um die Probleme der Spielsucht anzugehen. Diese Angebote werden weitgehend im Rahmen der bestehenden Strukturen der Suchthilfe gemacht.
2. Westschweizer Programm zur Bekämpfung der Spielsucht
Die Kantone der Westschweiz haben sich entschieden, die Verwendung der Spielsuchtabgabe zu koordinieren und sich deshalb im Rahmen eines interkantonalen Programms zusammengeschlossen. Für einen gezielten Einsatz der Mittel wurden die Informationen über die regionalen Angebote zentral gesammelt, damit die Fachleute vernetzt und kohärent arbeiten können. Das interkantonale Programm fördert den Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit auch zwischen öffentlicher Hand und privaten Trägern, damit die Interventionen den Betroffenen möglichst effizient helfen. Damit die von der Spielsucht Betroffenen möglichst einfach und niederschwellig zu den Hifeangeboten kommen, stellt das interkantonale Programm eine Gratis-Telefonberatung (0800 801 381) und eine Website (www.sos-jeu.ch) zur Verfügung. Spielsucht ist nicht ein unabänderliches Schicksal. In allen Kantonen existieren spezialisierte Fachleute, welche die Betroffenen begleiten und unterstützen. Das interkantonale Programm sammelt und verbreitet deren Adressen und stellt die Informationen über die Zentren mit Hilfsangeboten zur Verfügung (www.sos-jeu.ch). Das interkantonale Programm hat eine sensiblisierende Weiterbildung für Fachleute, die möglicherweise mit Spielsüchtigen in Kontakt kommen, entwickelt. Das Ziel ist, dass die Betroffenen möglichst frühzeitig erkannt werden und schnell die Unterstützung der Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Oftmals werden die Spielsüchtigen nicht als solche erkannt. Je weiter die Problematik unerkannt fortschreitet, desto grösser werden die Folgeprobleme. Bis zum heutigen Tag haben 177 Fachleute, die nicht aus dem Suchtbereich kommen, die Weiterbildung absolviert.
3. Verantwortungsvolles Spielen – Loterie Romande
Die Loterie Romande hat seit den 80-er Jahren eine Strategie des verantwortungsvollen Spielens zur Prävention der Spielsucht entwickelt. Das beinhaltet verschiedene Massnahmen, insbesondere Informationen an die Spielenden und Weiterbildungen für das Personal der Lotterie Verkaufsstellen. Weitere Informationen: http://www.loterieromande.ch/jeu/aide.php
4. Das Spielbankengesetz
Das Schweizer Spielbankengesetz anerkennt heute, dass schädliche Konsequenzen des Spielens auftreten können. Die Verordnung zum Spielbankengesetz verpflichtet die Betreiber ein Sozialkonzept zur Erkennung und Beratung von Spielsüchtigen umzusetzen, welches die Prävention, Früherkennung, Beratung und die Spielsperren regelt. Weitere Informationen: http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/spielbanken/sozialschutz.html

Programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu