Programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu

Massnahmen der öffentlichen Hand zum Geldspiel

Im Jahr 1874 ist der Bund zum ersten Mal gesetzgeberisch tätig geworden zu Glücks- und Geldspielen (Artikel 35). Bis zur Annahme des neuen Artikel 106 durch das Volk im Jahre 1993 war die Errichtung von Spielbanken untersagt und Glücks- und Geldspiele in der Schweiz verboten, abgesehen von einer kurzen Zeit zwischen 1924 und 1928. Das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten von 1923 verbietet ebenfalls das Spielen um Geld, erlaubt aber ausnahmsweise Lotterien unter kantonaler Bewilligungspflicht und Aufsicht. In diesem Rahmen wurde 1937 die Loterie Romande gegründet, die wir auch heute noch kennen.

Das 2001 in Kraft gesetzte Spielbankengesetz bestimmt auch, dass die Kantone die schädlichen Folgen des Glücksspiels bekämpfen müssen. Die Verordnung dazu bestimmt, dass die Casinos verpflichtet sind, Sozialkonzepte umzusetzen, welche die Erkennung von exzessiv Spielenden erlaubt und ihnen Zugang zu Beratung verschafft. Von Seiten der Lotterien, hat die Loterie Romande seit den 80-er Jahren eine Politik des "verantwortungsvollen Spielens" umgesetzt. Da dieses soziale Engagement der Lotterien aber keine gesetzliche Basis hatte, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizei-Departement versucht, das Lotteriegesetz an das Spielbankengesetz anzupassen. Dieser Versuch, der auch die Verteilung der Lotteriegewinne an die Kantone in Frage gestellt hätte, wurde durch eine von allen Kantonen im Juli 2006 ratifizierte interkantonale Vereinbarung abgewehrt. Darin ist explizit eine Abgabe zur Bekämpfung der Spielsucht von 0,5% der Brutto-Einnahmen (die Summe der Verluste der Spielenden) vorgesehen.

In der Westschweiz ist das Glücksspiel häufiger als im Rest der Schweiz, insbesondere wegen des grossen Angebotes an Spielmöglichkeiten im benachbarten Frankreich. Die Westschweizer Kantone haben seit 2005 ein koordiniertes Angebot geschaffen, um den Problemen zu begegnen, dabei haben sie auf die bestehenden kantonalen Strukturen und Dienstleistungen zurückgreifen können.

Nach einer detaillierten Analyse der Situation 2005 und 2006, hat die Sozial- und Gesundheitsdirektoren-Konferenz der Westschweizer Kantone im Jahr 2007 ein interkantonales Programm zur Bekämpfung der Spielsucht verabschiedet und die Koordination desselben dem Groupement Romand d'Etudes des Addictions GREA anvertraut. Dieses Programm will die kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht harmonisieren. Es ist aus der neuen Spielsuchtabgabe auf die Lotterieerträge finanziert. Der grössere Anteil der Spielsuchtabgabe bleibt allerdings in den Kantonen zur Umsetzung der konkreten Massnahmen.